AGB TeamPoint Systemhaus GmbH & Co. KG
für den Dienst und – Produktbereich PhoneVoice
Anlage 7
TeamPoint Systemhaus GmbH & Co. KG
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Dienst und – Produktbereich PhoneVoice
TeamPoint Systemhaus GmbH & Co. KG Stand 23.05.2018
Präambel
Die TeamPoint Systemhaus GmbH & Co. KG, registriert bei dem Amtsgericht Dortmund (HRA 16161), nachstehend nur noch „PhoneVoice“ genannt, bietet auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter dem Namen „PhoneVoice“ Telekommunikationsdienste an. Die angebotenen Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 und nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sollte PhoneVoice Kenntnis davon erhalten, dass ein Kunde entgegen seiner Angaben bei Vertragsschluss Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht PhoneVoice ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 14.4 Fall (8.) zu. Für den Fall, dass PhoneVoice von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht, gilt die unter § 15 enthaltene Widerrufsbelehrung für Verbraucher.
Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Verträge, welche die TeamPoint Systemhaus GmbH & Co. KG (nachfolgend „PhoneVoice“ genannt) oder ein Vertriebspartner von PhoneVoice mit dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) abschließt. PhoneVoice erbringt ihre Leistungen nach Maßgabe nachstehender AGB, der jeweils aktuellen Fassung der Besonderen Geschäftsbedingungen für Servicerufnummern und für Internationale Rufnummern (BesGB SR und BesGB IR), der Leistungsbeschreibung, der Datenschutzerklärung der Preislisten/Tarifübersichten sowie der Angebote. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn PhoneVoice ihnen nicht ausdrücklich widerspricht
2 Vertragspartner, Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages
2.1 Vertragspartner
Vertragspartner sind die TeamPoint Systemhaus GmbH & Co. KG, nachfolgend nur noch „PhoneVoice“ genannt, Rüdigerstr. 1, 44319 Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 16161) und der Kunde.
2.2 Vertragsgegenstand und vertragliche Regelungen
Der Vertragsgegenstand und -Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Vertragsvereinbarung in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung und dem Service Level Agreement. Abweichende und sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn PhoneVoice ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die PhoneVoice AGB gelten, soweit der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2.3 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch die beidseitige Unterschrift des Kunden und der PhoneVoice unter das Kundenauftragsformular zustande. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die notwendigen Frequenzen und Übertragungswege verfügbar sind, dass etwaige für die Erbringung der Leistung notwendige Genehmigungen der Bundesnetzagentur vorliegen, dass die baulichen Voraussetzungen und amtliche Genehmigungen für bauliche Maßnahmen und etwaige Einverständniserklärungen des Eigentümers oder Besitzers des zu nutzenden Grundstückes vorliegen und dass der Kunde über eine ausreichende Bonität verfügt (nachgewiesen durch eine Auskunft einer der großen Wirtschaftsauskunfteien). Änderungen oder Ergänzungen zur Vertragsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
2.4 Preise
Die Preise der PhoneVoice sind Bestandteil des Vertrages und den jeweiligen Preislisten zu entnehmen. Sie verstehen sich, soweit sich aus der jeweiligen Preisliste nicht etwas anderes ergibt, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und zuzüglich der gemäß der Bestellung und Leistungsbeschreibung zusätzlich abrechenbaren Leistungen von PhoneVoice.
2.5 Preisanpassungen
Bei Preisanpassungen im Bereich regulierter Entgelte (z.B. Interconnectpreise, TAL-Entgelte) um mehr als 5% zu Ungunsten von PhoneVoice bzw. bei grundlegenden Änderungen regulierter Entgelte aufgrund gerichtlicher oder regulatorischer Engscheidungen (z.B. Wegfall der Entgeltgenehmigungspflicht, Einführung zusätzlicher Entgelte) und hierdurch bedingter Änderungen der Einkaufspreise von PhoneVoice um mehr als 5% zu Ungunsten von PhoneVoice, hat PhoneVoice das Recht, die monatlichen und nutzungsabhängigen Entgelte sowie die einmaligen Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Wirksamwerden der regulatorischen Änderung entsprechend anzupassen. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
3 Änderungen der Vertragsbedingungen
PhoneVoice kann die Vertragsbedingungen insoweit ändern, wie diese Änderungen auf neue Umstände bei der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der regulatorischen Änderungen von Kosten für besondere Netzzugänge oder Zusammenschaltungen oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen PhoneVoice Zugang gewährt, zurückzuführen sind.
3.1 Eigentumsvorbehalt Hardware
Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an PhoneVoice zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn PhoneVoice den Versand der Ware per E-Mail mittels Versandbestätigung bestätigt oder das seitens des Kunden bestellte Produkt an selbigen versendet wird. Vertragspartner ist die TeamPoint Systemhaus GmbH & Co. KG. Im Falle eines Mangels hat der Käufer lediglich ein Recht auf Nacherfüllung und Rücktritt. Die Nacherfüllung ist hierbei vorrangig, ein Minderungsrecht ist ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich auf die Beschaffenheit der Kaufsache beschränkt. Die Abtretung etwaiger Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. Im Falle einer Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb eines Monats nach Erhalt auf Kosten von PhoneVoice an PhoneVoice zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. PhoneVoice behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen. Die gelieferte Hardware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum von PhoneVoice.
4 Sicherheiten
PhoneVoice kann seine Leistungen bei berechtigtem Interesse jederzeit von der Stellung und Aufrechterhaltung einer angemessenen Sicherheit zur Befriedigung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abhängig machen, wenn bekannt wird, dass der Kunde mit Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Verträgen im Rückstand ist oder sonst objektiv begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen. Die Sicherheit kann in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes erfolgen.
5 Zahlungsverpflichtung, Verzug des Kunden
5.1 Zahlungsziel
Der von PhoneVoice in Rechnung gestellte Betrag ist ab Zugang der Rechnung fällig und innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zahlbar, d.h. er muss spätestens nach Ablauf dieser Anzahl von Tagen auf dem angegebenen Konto von PhoneVoice unter Angabe von Kunden- und Rechnungsnummer eingegangen sein. PhoneVoice bietet den Kunden die Möglichkeit des Bankeinzugs nach Erteilung einer Einzugsermächtigung. Das Zahlungsziel liegt bei 7 Tagen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wird.
5.2 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Folgemonats. Grundbeträge werden für den laufenden Monat im Voraus erhoben. Alle nutzungsabhängigen und anteiligen Beträge werden intern mit fünf Nachkommastellen verarbeitet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Beträge auf den Rechnungsseiten kaufmännisch gerundet mit zwei Nachkommastellen dargestellt. Bei der Überprüfung der Rechnung können somit rundungsbedingte Abweichungen auftreten.
5.3 Zahlungsverzug
Bei Verzug des Kunden mit seiner Zahlungsverpflichtung ist PhoneVoice berechtigt, im Rahmen der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes:
a) alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, wenn die Forderung, mit deren Erfüllung der Kunde in Verzug ist, mindestens 20% der fällig zu stellenden Forderungen und mindestens 75,00 EUR beträgt und/oder
b) die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt und/oder ausreichende Sicherheiten entsprechend Ziffer 3 gestellt bzw. aufgefüllt hat.
c) den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teiles des Rechnungsbetrages mindestens aber 75,00 EUR in Verzug kommt. Schadensersatzansprüche von PhoneVoice bleiben unberührt.
d) ab Verzug Mahngebühren i. H. v. 15,00 EUR oder die tatsächlich entstehenden Mahn- und sonstigen Verzugskosten zu berechnen. Dazu gehören auch im Falle einer Abbuchung auf Basis der Einzugsermächtigung sowie einer Rückbuchung, wegen der Unterdeckung des Kontos des Kunden, die dadurch entstandenen Kosten. Befindet sich der Kunde in Verzug, können – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens – bei Kaufleuten Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, ansonsten 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz tagesgenau berechnet werden.
5.4 Einwendungen
Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Zugang, bei der auf der Rechnung bezeichneten Stelle schriftlich zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
5.5 Weitere Zahlungsverpflichtung
Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge auch verpflichtet, wenn ein Dritter die Leistungen von PhoneVoice aus dem Vertrag nutzt und der Kunde die Nutzung des Dritten zu vertreten hat.
5.6 Aufrechnung
Gegen Forderungen von PhoneVoice kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6 Vertragsdauer, Kündigung, Sperre
6.1 Mindestlaufzeit
Für die von PhoneVoice offerierten Leistungen gilt die jeweils in der Vertragsvereinbarung festgelegte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr. Kündigungen der Vertragsvereinbarung haben schriftlich zu erfolgen.
6.2 Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher Grund liegt für PhoneVoice insbesondere dann vor, wenn der Kunde insolvent oder zahlungsunfähig wird, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gegen ihn gestellt wurde, ein solcher gegen ihn mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen gegen den Kunden ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben wurden (z.B. Aufhebung eines Arrestes) oder sonstige Tatsachen offenbar werden, die berechtigterweise darauf hindeuten, dass der Kunde vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen wird.
6.3 Außerordentliche Kündigung
PhoneVoice kann außerdem außerordentlich kündigen, wenn aufgrund greifbarer Verdachtsmomente davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen missbräuchlich oder sogar in strafbarer Weise in Anspruch genommen werden. PhoneVoice kann in diesen Fällen ferner auch die Zugangsberechtigung des Kunden zu PhoneVoice Diensten oder Teilen davon im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit sofortiger Wirkung sperren. Darüber hinaus kann PhoneVoice das Vertragsverhältnis kündigen und die bis zum Ende des Vertrages ausstehenden Zahlungen des Kunden fällig stellen, wenn eine notwendige Grundstückseigentümererklärung gem. § 45a TKG nicht erteilt oder während der Vertragslaufzeit durch den Grundstückseigentümer beendet wird.
7 Pflichten und Haftung des Kunden
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, PhoneVoice unverzüglich über jede Änderung seiner bei PhoneVoice hinterlegten Daten zu informieren. Dies gilt insbesondere für die abrechnungsrelevanten Daten sowie Informationen, die die technische Realisierung beeinflussen können.
7.2 Der Kunde teilt das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung einer PhoneVoice SIM-Karte unverzüglich dem PhoneVoice Kundenservice mit, um diese sperren zu lassen. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Beträge nur bis zu 100,00 EUR. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung oder Ermöglichung der Nutzung durch Dritte seitens des Kunden, entfällt diese Haftungsbegrenzung.
PhoneVoice wickelt verschiedene Kommunikationsprozesse per E-Mail ab. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, bei der Anmeldung bei PhoneVoice eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und zudem seine E-Mails regelmäßig abzurufen. Änderungen der E-Mail-Adresse sind PhoneVoice ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang der Änderungsmitteilung gelten auch hier für PhoneVoice die vom Kunden mitgeteilten Daten.
7.3 Die Nutzung der PhoneVoice-VoIP-Dienste erfordert einen geeigneten Internetzugang auf Seiten des Kunden (siehe Voraussetzungen Internetzugang). Der Kunde sichert hiermit zu, dass er diese Voraussetzungen zur Kenntnis genommen hat. Erfüllt der Kunde die Voraussetzungen nicht, so bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis davon unberührt. Ferner steht das Nichtvorliegen eines entsprechenden Anschlusses der Wirksamkeit des Vertragsschlusses nicht entgegen.
7.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von PhoneVoice nicht missbräuchlich zu nutzen. Zur Vermeidung einer missbräuchlichen Nutzung gehört insbesondere die Pflicht des Kunden:
• das PhoneVoice Netz sowie PhoneVoice-Partnernetze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
• keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen;
• keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;
• nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen;
• Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung, Zahlungen oder andere Vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen PhoneVoice Dienstleistungen unabhängig vom direkten Nutzungsaufkommen zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z. B. Flatrate-Tarife);
• die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen;
• keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist;
• keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen.
- Im Rahmen der Nutzung von Flatrates hat der Kunde die dafür in der Leistungsbeschreibung enthalten besonderen Regelungen zu beachten. Bei offensichtlichem Missbrauch durch den Kunden behält sich PhoneVoice insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung der Flatrate-Option vor. Es gelten dann die ihm Rahmen des Vertragsschlusses vereinbarten Minutenpreise. Der Bestand des Vertrages im Übrigen bleibt von der Kündigung der Flatrate unberührt.
7.5 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziffer 6.3 ist PhoneVoice berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Zudem stellt der Kunde PhoneVoice von sämtlichen, aus der Missbrauchshandlung entstandenen Ansprüchen Dritter frei. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber PhoneVoice zudem auf Schadenersatz.
7.6 Der Kunde ist verpflichtet soweit für die Erbringung der Leistung durch PhoneVoice erforderlich einen Grundstückseigentümer-Nutzungsvertrag gemäß § 45a TKG vorzulegen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
7.7 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars (auch online, www.bundesnetzagentur.de) einen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungs-verfahrens zu stellen.
8 Vertragsübernahme
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von PhoneVoice übertragen.
PhoneVoice kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten, insbesondere einen anderen Telekommunikationsnetzbetreiber oder Telekommunikationsdiensteanbieter übertragen. Der Kunde kann widersprechen, wenn ein wichtiger Grund (z.B. bzgl. Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit oder Fachkunde des Dritten) entgegensteht
9 Höhere Gewalt
Werden PhoneVoice oder Lieferanten und Partner von PhoneVoice an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch unvorhersehbare Ereignisse gehindert, verzögert sich die Leistungserbringung bis zur Wiederherstellung der notwendigen Voraussetzungen hierfür. Der Kunde kann sich vom Vertrag lösen, wenn ihm wegen der Verzögerung ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Als unvorhersehbare Ereignisse im Sinne dieses Absatzes gelten auch Streiks und Aussperrungen.
10 Haftungsausschluss
10.1 Auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund haftet PhoneVoice dem Kunden im Rahmen der geltenden Gesetze nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von PhoneVoice, seiner gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die PhoneVoice nicht als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit verursacht, ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens und maximal bis zu einer Höchstsumme von 7.500,00 EUR im Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht in den Fällen nach Ziffer 9.1.
10.3 Bei von PhoneVoice als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit verursachten Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz beruhen, bestimmt sich die Haftung jedoch maximal nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §44a TKG, der insoweit die Haftungshöchstgrenze darstellt. Danach ist u.a. die Haftung von PhoneVoice auf höchstens 12.500,00 EUR je Endnutzer begrenzt.
10.4 PhoneVoice haftet nicht für sonstige Schäden, insbesondere Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, mittelbare Schäden). PhoneVoice haftet grundsätzlich nicht in Fällen höherer Gewalt, auch nicht wegen einer Beeinträchtigung oder eines Ausschlusses seiner Pflichten In allen anderen Fällen haftet PhoneVoice nicht.
10.5 Etwaige Schadensersatzleistungen von PhoneVoice werden auf etwaige Ausfallentschädigungen gemäß des Service Level Agreements (SLA) von PhoneVoice angerechnet.
11 Vertraulichkeit
11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, keinerlei Informationen des jeweils anderen Vertragspartners zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere über die vertraglichen Inhalte, Konditionen und Preise ist Stillschweigen zu bewahren.
11.2 PhoneVoice behält sich sämtliche Rechte am „geistigen Eigentum“ der Hardware, der Software sowie der Produktinformationen, Bedienungsanleitungen, Schulungsunterlagen sowie sonstigen Informationen vor und untersagt ausdrücklich deren Veränderung, Kopie oder Übertragung in Gänze oder auch Teilen hiervon. PhoneVoice überträgt, soweit dies für die Erfüllung der Leistung notwendig ist, dem Kunden ein auf die Dauer der Vereinbarung begrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Nutzung ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung.
12 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich, Dortmund. PhoneVoice ist darüber hinaus einseitig berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen sind in schriftlicher Form abzugeben. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses unterfällt der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen haben keinen Bestand.
Verträge zwischen PhoneVoice und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Das UN-Übereinkommen über Verträge betreffend den internationalen Wareneinkauf (CISG) findet keine Anwendung.
12.1 Ein Versäumnis von PhoneVoice, bei irgendeinem Anlass auf die Durchführung von Regelungen in diesen AGB zu bestehen, stellt keinen Verzicht auf die hiervon betroffenen Rechte oder eine Annahme einer Änderung dieser AGB dar.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit des Vertrages sowie der restlichen Bestimmungen der AGB nach dem übereinstimmenden Parteiwillen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
12.3 PhoneVoice wird das Angebot der Dienste und Dienstmerkmale für den öffentlichen Telefondienst und Wartungsdienst gemäß § 45n TKG in geeigneter Form veröffentlichen.
1 Hinweis zum Datenschutz
PhoneVoice erhebt und verwendet Ihre unternehmens- und personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.
13 Kontakt
Unser Kundenservice steht Ihnen bei Fragen rund um AGB´s und den Datenschutz zur Verfügung.
Telefon 0231- 9977 566 0
14 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) wird separat beschrieben und kann auf unsere Webseite jederzeit in aktueller Fassung eingesehen werden.